letztmalig überarbeitet: 20.03.2024
Das Wichtigste in Kürze:
- Aromen werden Lebensmitteln bei der Herstellung zugegeben und verleihen diesen einen besonderen Geschmack und Geruch.
- Ein Aromastoff darf als natürlich bezeichnet werden, wenn er durch physikalische, enzymatische oder mikrobiologische Verfahren aus pflanzlichen, tierischen oder mikrobiologischen Ausgangsstoffen hergestellt wurde.
- Ob ein Lebensmitteln Aromen enthält, kannst Du sehr einfach an der Zutatenliste erkennen, da die Zugabe immer durch die Wörter „Aroma“ oder „Aromen“ gekennzeichnet sein muss.
Was sind Aromen?
Aromen sind Zutaten, die Lebensmitteln einen besonderen Geschmack und Geruch geben können. Das Wort „Aroma“ kommt aus dem Griechischen und kann mit „Gewürz“ übersetzt werden.
Aromen werden bei der Herstellung von Lebensmitteln (z.B. einem Himbeereis) dazugegeben und können so den Geschmack verändern oder sogar verbessern.
Beispielsweise wird durch die Verwendung von Himbeeraroma bei der Eisherstellung weniger echte Himbeere benötigt und das Eis schmeckt trotzdem intensiv nach Himbeere. Dabei reichen schon kleine Mengen aus, um einen superleckeren Geschmack zu erzeugen
Woraus bestehen Aromen?
Aromen sind häufig Mischungen aus sehr vielen verschiedenen Komponenten. Was dabei alles zu Aromen gezählt wird, ist in einem europäischen Gesetz festgehalten. Das sind beispielsweise:
- Aromastoffe
- Aromaextrakte
- Raucharomen
- Reaktionsaromen
Das Himbeeraroma für das Himbeereis könnte also z.B. aus verschiedenen Aromastoffen und Aromaextrakten bestehen.
Was sind natürliche Aromen?
Früher wurde zwischen künstlichen und natürlichen Aromen unterschieden. Seit einigen Jahren gibt es aber die Bezeichnung künstliches Aroma nicht mehr. Dafür ist jedoch genau festgelegt, wann ein Aroma als natürliches Aroma gekennzeichnet werden darf.
Ein Aroma darf als natürlich bezeichnet werden, wenn alle seine Komponenten (also z.B. verwendete Aromastoffe oder Aromaextrakte) natürlich sind.
Ein natürlicher Aromastoff kann aus pflanzlichen, tierischen oder mikrobiologischen Ausgangsstoffen hergestellt werden. Also z.B. aus Himbeeren, Fleisch oder Hefe. Dabei ist festgelegt, welche Herstellungsverfahren verwendet werden dürfen. Das sind:
- Physikalische Verfahren: z.B. die Extraktion, also das Herauslösen von Stoffen aus einem Lebensmittel.
- Enzymatische oder mikrobiologische Verfahren: z.B. die Herstellung von Aromastoffen mit Hilfe von Bakterien oder Pilzen.
Natürliche Aromastoffe müssen in der Natur vorkommen. Sie können aber aus anderen Ausgangsstoffen hergestellt werden. So kann beispielsweise aus Reis ein natürliches Aroma hergestellt werden, das nach Vanille schmeckt.
Ein Aromastoff darf nicht als natürlich bezeichnet werden, wenn er chemisch hergestellt wurde oder nicht in der Natur vorkommt. Ein Beispiel dafür ist das Tutti-Frutti-Aroma, das häufig in Süßwaren eingesetzt wird. Denn es gibt in der Natur keine Frucht, die nach Tutti-Frutti schmeckt.
Aromaextrakte sind immer natürliche Aromen. Sie werden ebenfalls durch physikalische, enzymatische oder mikrobiologische Verfahren aus Lebensmitteln oder aus Stoffen pflanzlichen, tierischen oder mikrobiologischen Ursprungs gewonnen. Beispiele für Aromaextrakte sind Gewürzextrakte (z.B. Vanilleextrakt) oder ätherische Öle (z.B. Orangenöl).
Woher weißt Du, ob und welche Aromen verwendet wurden?
Ob in Deinen Lebensmitteln Aromen enthalten sind, kannst Du sehr einfach an der Zutatenliste erkennen. Denn eine Aromen-Zugabe ist immer durch die Wörter „Aroma“ oder „Aromen“ zu erkennen, wobei diese auch als Wortbestandteile (z.B. „Himbeeraroma“) auftreten können. Die Bezeichnung in der Zutatenliste lässt zudem Rückschlüsse auf die konkret verwendeten Aromen zu. Ein Aroma im Himbeereis könnte auf folgende Arten in der Zutatenliste angegeben sein:
Angabe auf der Zutatenliste
Natürliches Herstellungs-verfahren?
Natürlicher Ausgangs-
stoff?
Ausgangs-
stoff?
Erläuterung
Aroma
Keine Auskunft
Keine Auskunft
Keine Auskunft
–
Aroma Typ
Himbeere
Keine Auskunft
Keine Auskunft
Keine Auskunft
Aroma schmeckt nach Himbeere, aber muss nicht aus Himbeeren gewonnen werden
Natürliches
Aroma
Ja
Ja
Keine Auskunft
Aroma kann nach Himbeeren schmecken, aber muss nicht aus Himbeeren gewonnen werden
Natürliches
Himbeer-
aroma
Ja
Ja
Das Aroma muss zu 95 % aus Himbeeren gewonnen werden
–
Natürliches
Himbeer-
aroma mit anderen natürlichen
Aromen
Ja
Ja
Keine Information, zu welchem Anteil das Aroma tatsächlich aus Himbeeren gewonnen wird
Ein Geschmack nach Himbeeren ist erforderlich
Himbeer-
extrakt
Ja
Ja
Himbeeren
–
1. Aroma
Natürliches Herstellungsverfahren: Keine Auskunft
Natürlicher Ausgangsstoff: Keine Auskunft
Ausgangsstoff: Keine Auskunft
2. Aroma Typ Himbeere
Natürliches Herstellungsverfahren: Keine Auskunft
Natürlicher Ausgangsstoff: Keine Auskunft
Ausgangsstoff: Keine Auskunft
Aroma schmeckt nach Himbeere, aber muss nicht aus Himbeeren gewonnen werden
3. Natürliches Aroma
Natürliches Herstellungsverfahren: Ja
Natürlicher Ausgangsstoff: Ja
Ausgangsstoff: Keine Auskunft
Aroma kann nach Himbeeren schmecken, aber muss nicht aus Himbeeren gewonnen werden
4. Natürliches Himbeeraroma
Natürliches Herstellungsverfahren: Ja
Natürlicher Ausgangsstoff: Ja
Ausgangsstoff: Das Aroma muss zu 95 % aus Himbeeren gewonnen werden
5. Natürliches Himbeeraroma mit anderen natürlichen Aromen
Natürliches Herstellungsverfahren: Ja
Natürlicher Ausgangsstoff: Ja
Ausgangsstoff: Keine Information, zu welchem Anteil das Aroma tatsächlich aus Himbeeren gewonnen wird
Ein Geschmack nach Himbeeren ist erforderlich
6. Himbeerextrakt
Natürliches Herstellungsverfahren: Ja
Natürlicher Ausgangsstoff: Ja
Ausgangsstoff: Himbeeren
Über die Verwendung von Aromen
Wann dürfen Aromen eingesetzt werden?
Bevor Aromen in der Lebensmittelherstellung verwendet werden dürfen, müssen sie zugelassen werden. Alle zugelassenen Aromen sind in einer Liste aufgeschrieben, die europaweit gilt.
Aromen dürfen unter zwei Bedingungen in Lebensmitteln eingesetzt werden:
- Sie stellen keine Gesundheitsgefahr für den Verbraucher dar.
- Sie dürfen den Verbraucher nicht irreführen.
Was sagt Neatic zu Aromen?
Literaturverzeichnis
Deutscher Verband der Aromenindustrie e.V.: Themen. Online verfügbar unter https://aromenverband.de/themen/, zuletzt geprüft am 03.08.2022.
Europäische Union (2008): Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 des europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Aromen und bestimmte Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften zur Verwendung in und auf Lebensmitteln sowie zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 2232/96 und (EG) Nr. 110/2008 und der Richtlinie 2000/13/EG. L 354/34.